Hier finden Sie die bisherigen Infos und Mitteilungen zu der Situationen „Corona – Grundschule“.
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Schulsozialarbeit (Stand: 26.03.2020)
Neue Infos – siehe: Kollegium – Schulsozialarbeit
Einschulung 2020 (Stand: 23.03.2020)
Falls nach den Osterferien der reguläre Schulbetrieb wieder aufgenommen werden sollte, finden die Schultage für die SchulanfängerInnen wie folgt statt:
- Dienstag, 28. April 2020 von 10.00 bis 12.00 Uhr
- Mittwoch, 29. April 2020 von 10.00 bis 12.00 Uhr
Sie erhalten dann eine kurzfristige schriftliche Einladung.
Achtung! Die Anmeldefrist für die Ganztagsangebote ist der 30. April 2020.
Das Anmeldeformular finden Sie im Downloadbereich.
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Anschreiben – Schule
Sollten Sie schulpsychologische Hilfe benötigen, finden Sie Informationen über das Angebot des Teams der Schulpsychologie (siehe Download).
Info-Brief an alle Eltern vom Gesundheitsamt – Kreis Groß-Gerau (Stand: 20.03.2020)
Information des Gesundheitsamts für Eltern und Schüler*innen zur Aussetzung des Schulbetriebs:
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Hier finden Sie die aktuellen Informationen bezüglich des Corona-Virus in verschiedenen Sprachen: (Stand 19.03.2020)
+++++++++++++Stand 17.03.2020 13.00 Uhr +++++++++++++++++++++++++++++
Liebe Eltern, liebe Mitglieder der Schulgemeinde,
die Bestimmung der kritischen Infrastrukturen ist heute per Verordnung geändert worden.
Nun können auch Kinder zur Notbetreuung angemeldet werden, wenn beide Eltern oder Alleinerziehende in Berufsgruppen tätig sind, die kritische Dienstleistungen zur Versorgung der Allgemeinheit in den unten genannten Sektoren erbringen, deren Ausfall oder Beeinträchtigung zu erheblichen Versorgungsengpässen oder zu Gefährdungen der öffentlichen Sicherheit führen würde:
Sektor Energie
Sektor Wasser
Sektor Ernährung
Sektor Informationstechnik und Telekommunikation
Sektor Gesundheit (wie gehabt)
Sektor Finanz- und Versicherungswesen
Sektor Transport und Verkehr
Bitte überprüfen Sie in der anhängenden Verordnung (siehe Download), ob Sie zu den Berufsgruppen gehören und ob Sie Anspruch auf Notbetreuung Ihrer Kinder haben. Wenn Sie diese dann auch tatsächlich benötigen, melden Sie das bitte per Email an info@waldenser-schule.de an. Geben Sie bitte die Tage und die Zeiten an, für die Sie Notbetreuung benötigen. Sollten Sie Ihr Kind bereits am Mittwoch zur Notbetreuung schicken müssen, melden Sie das bitte über Ihre Elternvertreter, damit wir noch heute planen können.
Ich hoffe, dass es allen unseren Schülerinnen und Schülern und deren Familien gut geht und dass alle Freude an der „Homeoffice“-Arbeit haben und gut an ihren Lernaufgaben arbeiten können.
Mit den besten Wünschen für gute Gesundheit
Christine Frank
Schulleiterin
Information – Stand 14.03.2020:
Liebe Eltern,
wir möchten Sie über die aktuellen Informationen zum Verfahren im Zusammenhang mit der beschlossenen Schließung unserer Schule bis nach den Osterferien informieren.
Am kommenden Montag (16.3.2020) kommen die Kinder um 8.45 Uhr (2. Stunde) in die Schule kommen. Von der Klassenlehrerin bekommen die Kinder Informationen und Materialien für die unterrichtsfreien Tage. Um soziale Kontakte so weit wie möglich zu reduzieren müssen alle nach dem Austausch mit den Klassenlehrkräften wieder nach Hause gehen. Ab Dienstag findet bis nach den Osterferien kein Unterricht mehr statt. Ihr Kind bleibt zu Hause.
Weitere Informationen zur Notbetreuung folgen noch.
Achtung: Um die Notbetreuung in Anspruch nehmen zu können, müssen Sie nachweisen, dass beide Eltern berufstätig sind/ Sie alleinerziehend und berufstätig sind und Sie in der Liste der genannten Berufe arbeiten. Dies ist nachzuweisen.
Die Schulanmeldungen für Kinder die im Schuljahr 2021/22 bei uns eingeschult werden, entfallen komplett und werden auf einen späteren Zeitraum verschoben. Alle betreffenden Eltern werden von uns per Brief informiert.
Alle weiteren Informationen, die wir vom Staatlichen Schulamt, dem Schulträger und von der Stadt Mörfelden-Walldorf erhalten, geben wir über die Homepage an Sie weiter.
Liste der für die Notbetreuung berechtigten Berufe:
Angehörige des Polizeivollzugsdienstes im Sinne der Hessischen Polizeilaufbahnverordnung
Angehörige von Feuerwehren gemäß §§ 9 und 10 des Hessischen Brand- und Katastrophenschutzgesetzes
Richterinnen und Richter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte der Justiz Bedienstete des Justiz- und Maßregelvollzuges
Bedienstete von Rettungsdiensten gemäß § 3 Abs. 1 des Hessischen Rettungsdienstgesetzes
Helferinnen und Helfer des Technischen Hilfswerkes gemäß § 2 des THW-Gesetz
Helferinnen und Helfer des Katastrophenschutzes gemäß § 38 Abs. 1 des Hessischen Brand- und Katastrophenschutzgesetzes
die in der gesundheitlichen Versorgung von Menschen tätigen Angehörigen medizinischer und pflegerischer Berufe, insbesondere Altenpflegerinnen und Altenpfleger nach § 1 des Altenpflegegesetzes o Altenpflegehelferinnen und Altenpflegehelfer nach § 1 des Hessischen Altenpflegegesetzes
Anästhesietechnische Assistentinnen und Anästhesietechnische Assistenten im Sinne der §§ 1 und 2 der DKG-Empfehlung zur Ausbildung und Prüfung von Operationstechnischen und Anästhesietechnischen Assistentinnen/Assistenten
Ärztinnen und Ärzte nach § 2a der Bundesärzteordnung
Apothekerinnen und Apotheker nach § 3 der Bundes-Apothekerordnung
Desinfektorinnen und Desinfektoren nach § 1 der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Desinfektorinnen und Desinfektoren
Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen und Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger nach § 1 Abs. 1 Nr. 2 des Krankenpflegegesetzes
Gesundheits- und Krankenpflegerinnen und Gesundheits- und Krankenpfleger nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 des Krankenpflegegesetzes, in Verbindung mit § 64 des Pflegeberufegesetzes
Hebammen gemäß § 3 des Hebammengesetzes
Krankenpflegehelferinnen und Krankenpflegehelfer gemäß § 1 des Hessisches Krankenpflegehilfegesetzes
Medizinische Fachangestellte gemäß § 1 der Verordnung über die Berufsausbildung zum Medizinischen Fachangestellten/zur Medizinischen Fachangestellten
Medizinisch-technische Laboratoriumsassistentinnen und Medizinisch-technische
Laboratoriumsassistenten gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 1 des MTA-Gesetzes
Medizinisch-technische Radiologieassistentinnen und Medizinisch-technische
Radiologieassistenten gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 2 des MTA-Gesetzes
Medizinisch-technische Assistentinnen für Funktionsdiagnostik oder Medizinisch-technischer Assistenten für Funktionsdiagnostik gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 3 des MTA-Gesetzes
Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter gemäß § 1 des Notfallsanitätergesetzes
Operationstechnische Assistentinnen und Operationstechnische Assistenten im Sinne der §§ 1 und 2 der DKG-Empfehlung zur Ausbildung und Prüfung von
Operationstechnischen und Anästhesietechnischen Assistentinnen/Assistenten
Pflegefachfrauen und Pflegefachmänner gemäß § 1 Absatz 1 Satz 1 des Pflegeberufegesetzes
Pflegefachfrauen und Pflegefachmänner nach § 1 Absatz 1 Satz 2 des Pflegeberufegesetzes
Pharmazeutisch-technische Assistentinnen oder pharmazeutisch-technische Assistenten nach § 1 Abs. 1 des Gesetzes über den Beruf des pharmazeutisch-technischen Assistenten
Rettungsassistentinnen und Rettungsassistenten nach § 1 des Rettungsassistentengesetzes
Zahnärztinnen und Zahnärzte gemäß § 1 des Gesetzes über die Ausübung der Zahnheilkunde
Zahnmedizinische Fachangestellte gemäß § 1 der Verordnung über die Berufsausbildung zum Zahnmedizinischen Fachangestellten/zur Zahnmedizinischen Fachangestellten
+++++++++++++Stand 13.03.2020 17.30 Uhr +++++++++++++++++++++++++++++
Offizielle Information des Kultusministeriums:
Regulärer Schulbetrieb wird bis zu den Osterferien ausgesetzt.
Aktuelle Informationen zu Corona
In Hessen wird ab Montag, 16. März, an allen Schulen kein regulärer Unterricht mehr stattfinden. Am Montag haben Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte noch einmal Gelegenheit, in den Schulen zusammenzutreffen, um Verabredungen für die unterrichtsfreie Zeit bis zu den Osterferien zu treffen, persönliche Lehr- und Lernmaterialien aus den Schulen zu holen und Hinweise zu geben, wie Unterrichtsstoff ggf. vor- und nachbereitet werden kann. Schulleitungen sind an den Unterrichtstagen zu den üblichen Unterrichtszeiten zur Anwesenheit verpflichtet, um die Erreichbarkeit für die Schulaufsicht sicherzustellen und gegebenenfalls weitere Schutzmaßnahmen vor Ort umgehend umsetzen zu können. Für Schülerinnen und Schüler der Schuljahrgänge 1 bis 6 ist eine Notbetreuung in kleinen Gruppen zu gewährleisten. Die Notbetreuung dient dazu, Kinder aufzunehmen, deren Eltern in sogenannten kritischen Infrastrukturen tätig sind.
Die Schulleitung der Waldenser Schule wird darüber beraten, wie die Umsetzung an der Waldenser Schule aussehen wird. Sobald feststeht, wie der organisatorische Ablauf am Montag und die Notbetreuung geregelt wird, werden wir erneut darüber informieren.