Der Klassenelternbeirat/ Beirätin und dessen VertreterIn (HSchG §§ 106/107 ) wird zu Beginn eines Schuljahres von den anwesenden Eltern einer Klasse für 2 Jahre gewählt. Er oder sie unterstützt die gute Zusammenarbeit zwischen Eltern, Lehrkräften und Schule. Dieser oder diese ist der Ansprechpartner und somit Vermittler, wenn es um Fragen und Angelegenheiten innerhalb der Klasse geht. Der KEB trifft sich mindestens einmal im Jahr zu einer Versammlung.

Regina Obermeit

Regina Obermeit

SEB Vorsitzende

Sascha Keller

Sascha Keller

Stellvertr. SEB Vorsitzender

Der Schulelternbeirat (SEB) setzt sich aus den von den Eltern einer Klasse gewählten Elternbeiräten zusammen. Er übt das Mitbestimmungsrecht der Eltern an der Schule aus (HSchG §110 Abs.1). Regelmäßig kommt dieser zur Schulelternbeiratssitzung zusammen, um sich mit der Schulleitung und den Lehrkräften über schulische Angelegenheiten zu beraten. Protokolle dieser Sitzungen erhalten Sie von Ihren Klassenelternbeiräten oder direkt von den Schulelternbeiräten.